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   OVG Schleswig-Holstein, 02.12.2015 - 1 KN 6/15   

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https://dejure.org/2015,54904
OVG Schleswig-Holstein, 02.12.2015 - 1 KN 6/15 (https://dejure.org/2015,54904)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.12.2015 - 1 KN 6/15 (https://dejure.org/2015,54904)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 1 KN 6/15 (https://dejure.org/2015,54904)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 40 Abs 7 StrWG SH 2003
    Bebauungsplan statt Planfeststellung; Plansatz unter Vorbehalt als Ziel der Raumordnung; Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft; Lärmschutz für Pferdehaltung; Überwachung der Einhaltung festgesetzter Emmissionskontingente im Planvollzug bei satzungsmäßig ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung des Flächennutzungsplans durch Ausweisung eines Gewerbegebiets hinsichtlich Lärmimmissionen; Verstoß des Bebauungsplans gegen Ziele der Raumordnung; Berücksichtigung der Belange der Nachbargemeinde; Umweltverträglichkeitsprüfung einer Straße als Teilstück einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Änderung des Flächennutzungsplans durch Ausweisung eines Gewerbegebiets hinsichtlich Lärmimmissionen; Verstoß des Bebauungsplans gegen Ziele der Raumordnung; Berücksichtigung der Belange der Nachbargemeinde; Umweltverträglichkeitsprüfung einer Straße als Teilstück einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.06.2014 - 1 MR 3/14

    Bauleitplanung: Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.12.2015 - 1 KN 6/15
    Im Übrigen bezieht sich die Antragsgegnerin auf ihr Vorbringen im Verfahren 1 KN 27/13 sowie in den Verfahren 1 MR 3/14 und 1 MR 11/15.

    (1) Soweit die Antragsgegnerin - noch - in der Begründung zum "alten" Plan Nr. 13 davon ausgegangen war, dass eine "Verlagerung des Betriebs" der Antragstellerin erfolgen werde (vgl. Beschl. d. Senats v. 27.6.2014, 1 MR 3/14, Rn. 12), ist dies nach der Planbegründung zum "neuen" Bebauungsplan nicht mehr der Fall.

    Was die rechtliche Einordnung des der Antragstellerin zustehenden Bestandsschutzes anbetrifft, hat der Senat in seinem Beschluss vom 27.6.2014 (1 MR 3/14) ausführlich begründet, dass die von der Antragstellerin betriebene Pferdezucht nicht als privilegierter landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB anzusehen ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.2015 - 1 KN 27/13

    Rechtswidrigkeit der Festsetzungen eines Bebauungsplans bezüglich eines nicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.12.2015 - 1 KN 6/15
    Diese Bebauungspläne greift die Antragstellerin im Normenkontrollverfahren 1 KN 27/13 an.

    Im Übrigen bezieht sich die Antragsgegnerin auf ihr Vorbringen im Verfahren 1 KN 27/13 sowie in den Verfahren 1 MR 3/14 und 1 MR 11/15.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2013 - 2 B 599/13

    Einstweiliger Rechtschutz gegen einen Bebauungsplan bei Gefahr einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.12.2015 - 1 KN 6/15
    Eine Lärmemissionskontingentierung muss deshalb als prinzipiell ausnahmefeindlich angesehen werden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 01.07.2013, 2 B 599/13.NE, juris [Rn. 68]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.2015 - 1 KN 27/13

    Rechtswidrigkeit der Festsetzungen eines Bebauungsplans bezüglich eines nicht

    Der dagegen gerichtete Normenkontrollantrag der Antragstellerin ist am 15. April 2015 bei Gericht eingegangen (1 KN 6/15).

    Darüber ist im Verfahren 1 KN 6/15 zu entscheiden.

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.05.2022 - 1 KN 3/18

    Notwendigkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vor Aufstellung

    Allerdings sieht § 40b Abs. 2 Satz 1 StrWG auch insoweit vor, dass ein Bebauungsplan eine erforderliche Planfeststellung ersetzen kann (vgl. Urteil des Senats vom 02.12.2015 - 1 KN 6/15 -, Rn. 28, juris).
  • VG Schleswig, 28.02.2017 - 8 B 3/17

    Baugenehmigung (Nachbarklage) - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Zwischen beiden Flurstücken verläuft die Grenze zwischen der (westlich gelegenen) Teilfläche 6 und der Teilfläche 7. Durch die erfolgten Korrekturen wird berücksichtigt, dass nach dem Beschluss des OVG Schleswig vom 2.12.2015 (1 KN 6/15) ein "Kontingentehandel" nicht möglich ist.
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